Der neue Redaktionsausschuss der Zeitschrift "Militärtechnischer Bote"
12. 06. 2011
Gemäss Artikel 23. Absatz 2. des Gesetzes über die staatliche Verwaltung (“Amtsbote RS”, Nr. 79/05 und 101/07) und der Position 3. im Beschluss über den Status der militärischen Zeitschriften im Verteidigungsministerium, VS-nur für den Dienstgebrauch. Nr. 53-10 vom 24. 3. 2006, hat der Verteidigungsminister am 9. 6. 2011 den Beschluss über die Ernennung der Redaktionsausschüsse der militärischen Zeitschriften im Verteidigungministerium (VS- nur für den Dienstgebrauch Nr. 53-97) gefasst.
Der Redaktionsausschuss wurde für die Dauer von zwei Jahren gebildet.